Baden-Württemberg – die ersten Städte verlangen den Rückbau
Karlsruhe: „Wer trotz des längst geltenden Verbotes unverdrossen Schottergärten anlegt und dabei erwischt wird, muss rückbauen“ (EZ, 11.5.23). Stuttgart geht gegen 30 Schottergärten vor. Pforzheim fordert ebenfalls den Rückbau ein. „Ein Unrechtsbewussstsein (der Besitzer) existiert oft nicht“. Auch in Ulm sollen nun die „Gärten des Grauens“ verschwinden. Mannheim prüft ohnehin jeden Fall von versiegelten Flächen. Wird illegal versiegelt muss der Eigentümer rückbauen. Esslingen hält sich (noch?) raus, hofft auf Einsicht und Eigenverantwortung? Dabei sind Schottergärten seit Juli 2022 verboten. Die Rückbaupflicht ist keine Schikane, denn versiegelte Flächen heizen das Stadtklima zusätzlich auf und lassen kein oder ungenügend Regenwasser in die Erde sickern, sind leblos und ökologisch wertlos. Grünflächen und Büsche dagegen locken Insekten an, sind wasserdurchlässig, sind Sauerstoffspender und binden CO2.
Welche Freude auch für das Auge!
Lassen wir es blühen, lassen wir Esslingen GRÜN werden, verwandeln wir die Gärten des Grauens in grüne Oasen!