Baumschutz

Baumschutz

Der Baumschutz einer Stadt kann mit einer Baumschutzsatzung geregelt werden. In dieser werden für Grundstücksbesitzer die Voraussetzungen festgelegt, unter denen sie einen Baum fällen dürfen.
Zweck der Baumschutzsatzung ist den ausgewachsenen Baumbestand zu schützen und eventuell auch Ersatzpflanzungen zu veranlassen.

Status Quo in Esslingen

Die Stadt Esslingen hat bis jetzt leider noch keine Baumschutzsatzung. Zwar gab es in der Vergangenheit schon 3 Anläufe eine solche auf den Weg zu bringen, aber bis jetzt nicht erfolgreich. Somit wird den Baumfällungen in Esslingen kaum Einhalt geboten.

Gute Argumente für den Baumschutz

  • Bäume leisten durch Schatten und Verdunstung einen wichtigen lokalen Beitrag zur Klimaanpassung
  • Je älter der Baumbestand desto höher die Ökosystemleistung
  • Bäume bieten Lebensraum für vielfältige Tierarten die wiederum auch zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in den Gärten beitragen.
  • Wer einen alten Baum fällt, hat unweigerlich die Chance vertan, zu Lebzeiten dort wieder einen alten Baum zu sehen, selbst bei Nachpflanzung
  • Das Vertrauen auf die Selbstverantwortung der Bürger anstelle einer Baumschutzsatzung funktioniert nicht wie in Esslingen gedacht. Fehlendes Umweltbewußtsein und Bequemlichkeit läßt weiter unnötig Bäume fallen
  • Grünflächen können als „Klimakomfortzonen“  bei Hitzewetterlagen dienen
  • Alte Bäume haben im Siedlungsraum eine hohe Bedeutung – sowohl mikroklimatisch als auch für den Erholungswert
  • Auch in der freien Landschaft gewinnt die klimatische Ausgleichsfunktion von Bäumen an Bedeutung

 

Wir möchten

… dass unser Esslinger Baumbestand nachhaltig gesichert und weiterentwickelt wird.

…Esslinger Bürger motivieren, auf ihrem Grund und Boden die Bäume zu erhalten und möglichst neue weitere Bäume zu pflanzen.

Wir bieten

… Ihnen kostenlose Beratung bei der Sortenauswahl der Bäume, die auch zum gewünschten Standort passen und stresstolerant sind.

Bäume im privaten Bereich

Warum sind die Bäume auch in Ihrem Garten wichtig?

Bäume produzieren wie alle Pflanzen auf der Erde Sauerstoff. Schon ein kleiner Baum von nur rund 20 Metern Höhe produziert circa 10.000 Liter Sauerstoff am Tag. Das reicht für 5 bis 10 Menschen, die am Tag je 500 bis 2.000 Liter Sauerstoff benötigen.

Bäumen binden Kohlenstoffe und bremsen den Klimawandel. Grund ist die Photosynthese, die die Bäume betreiben, um überhaupt zu wachsen. Bei diesem Prozess nehmen Bäume das mit für den Klimawandel verantwortliche Kohlendioxid aus der Luft auf. Unter Lichteinfluss zerlegen sie das Gas in seine Bestandteile und verwandeln es in organische Materialen wie zum Beispiel Holz. Für einen Kubikmeter Holz verbraucht ein Baum dabei durchschnittlich eine Tonne CO². Nebenprodukt der Photosynthese ist übrigens der Sauerstoff, siehe oben.

Bäume gelten als die „Grüne Lunge“ der Städte. Das kommt davon, dass sie Stäube und Partikel aus der Luft filtern. Ein Baum filtert über seine Blätter oder Nadeln bis zu 100 Kilogramm Staub pro Jahr aus der Luft. Bei Regen fließt der gesammelte Staub am Stamm entlang in den Boden ab und ist dauerhaft aus der Luft entnommen.

Auf unsere Erde leben ungefähr 30 bis 60 Millionen Arten. Davon sind in Deutschland schätzungsweise 6.700 Tierarten auf Bäume und Wälder angewiesen. Bäume bieten Nistplätze, Nahrung, Lebensraum und Schutz für die unterschiedlichsten Tiere. Von kleinsten Insekten bis zu großen Tieren ist alles vertreten. Und mit jedem Baum, der verschwindet, verschwinden auch die Tiere, die darin wohnen.

Bäume bieten eine reichhaltige Nahrungsquelle für Mensch und Tier. Blätter, Nadeln und Knospen bieten gerade im Frühling eine lebenswichtige Grundlage für Wildtiere. Die Blütenpracht bietet Nahrung für Bienen, Hummeln und andere Insekten. Doch auch später im Jahr sind Bäume attraktiv. Sie bieten eine Fülle an Früchten, Nüssen, Beeren und Samen, dank derer die Tiere wohlbehalten über den Winter kommen.

Bäume sind hervorragende Schattenspender. Im Sommer nutzen wir sie als natürlichen Sonnenschutz. Doch auch innerhalb des Hauses kann der Baum Vorteile bieten. Ein gut positionierter Baum kann bis zu 25 Prozent der Energie zum Heizen und Kühlen reduzieren. Ein einziger Baum verdunstet bis zu 500 Liter Wasser am Tag und leistet die Kühlleistung von 10 bis 15 Klimaanlagen. Das bedeutet, dass an heißen Sommertagen im Schatten der grünen Riesen die gefühlte Temperaur circa 10 bis 15 Grad niedriger liegt. Auch senkt er die Windgeschwindigkeit um 85 Prozent.

Bäume wachsen langsam. Wenn man eine 100 Jahre alte Buche fällt, so müsste man – um sie vollwertig zu ersetzen – etwa 2.000 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 1m3 pflanzen. Die Kosten hierfür dürften etwa 250.000 EURO betragen.

Esslingen – und wie gehen andere Städte mit dem Baumschutz um?

Baumschutz in Esslingen

Die Stadt Esslingen hat bis jetzt leider noch keine Baumschutzsatzung. Aktuell gibt es von Seiten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag, der von Seiten des Gemeinderats genehmigt werden muss (s. Esslinger Zeitung, 16.2.2020).

Beispiel Kirchheim

Kirchheim unter Teck hat 2014 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Darin werden alle Bäume mit mindestens 80 cm Stammumfang sowie Taxus (Eiben) ab 60 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über dem Erdboden, unter Schutz gestellt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge
maßgebend. Wesentlicher Zweck der Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung dieser Bäume im Stadtgebiet, insbesondere zur Belebung des Ortsbildes, zur Verbesserung des Stadtklimas, und zur Sicherung der Lebensräume zahlreicher Tierarten.

Beispiel Stuttgart

Stuttgart besitzt seit 2013 eine Baumschutzsatzung. Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen 100 cm über Erdboden, werden zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Mehrstämmig ausgebildete Bäume sind ebenfalls geschützt, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm, gemessen 100 cm über Erdboden, hat.

Beispiel Hecklingen

Generell ist der Schutz von Bäumen im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Hecklingen durch eine Baumschutzsatzung geregelt. Darin ist festgeschrieben, was ein geschützter Baum ist. Danach sind das „Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Erdboden. Liegt der Kronensatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.“

Beispiel Karlsruhe

1980 hat Karlsruhe als eine der ersten Städte Baden-Württem­bergs eine kommunale Baum­schutz­ver­ord­nung verab­schie­det. Inzwi­schen wurde sie als kommunale Satzung novelliert. Unter Schutz stehen alle Bäume auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes mit einem Stamm­um­fang von 80 Zentimeter und mehr, in einem Meter Höhe gemessen.

Fazit

Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze.

Weitere Beispiele: Freiburg, Überlingen

Quelle: Arbeitskreis Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz