Baumschutz
Baumschutz
Der Baumschutz einer Stadt kann mit einer Baumschutzsatzung geregelt werden. In dieser werden für Grundstücksbesitzer die Voraussetzungen festgelegt, unter denen sie einen Baum fällen dürfen.
Zweck der Baumschutzsatzung ist den ausgewachsenen Baumbestand zu schützen und eventuell auch Ersatzpflanzungen zu veranlassen.
Status Quo in Esslingen
Die Stadt Esslingen hat bis jetzt leider noch keine Baumschutzsatzung. Zwar gab es in der Vergangenheit schon 3 Anläufe eine solche auf den Weg zu bringen, aber bis jetzt nicht erfolgreich. Somit wird den Baumfällungen in Esslingen kaum Einhalt geboten.
Gute Argumente für den Baumschutz
- Bäume leisten durch Schatten und Verdunstung einen wichtigen lokalen Beitrag zur Klimaanpassung
- Je älter der Baumbestand desto höher die Ökosystemleistung
- Bäume bieten Lebensraum für vielfältige Tierarten die wiederum auch zur natürlichen Schädlingsbekämpfung in den Gärten beitragen.
- Wer einen alten Baum fällt, hat unweigerlich die Chance vertan, zu Lebzeiten dort wieder einen alten Baum zu sehen, selbst bei Nachpflanzung
- Das Vertrauen auf die Selbstverantwortung der Bürger anstelle einer Baumschutzsatzung funktioniert nicht wie in Esslingen gedacht. Fehlendes Umweltbewußtsein und Bequemlichkeit läßt weiter unnötig Bäume fallen
- Grünflächen können als „Klimakomfortzonen“ bei Hitzewetterlagen dienen
- Alte Bäume haben im Siedlungsraum eine hohe Bedeutung – sowohl mikroklimatisch als auch für den Erholungswert
- Auch in der freien Landschaft gewinnt die klimatische Ausgleichsfunktion von Bäumen an Bedeutung
Wir möchten
… dass unser Esslinger Baumbestand nachhaltig gesichert und weiterentwickelt wird.
…Esslinger Bürger motivieren, auf ihrem Grund und Boden die Bäume zu erhalten und möglichst neue weitere Bäume zu pflanzen.
Wir bieten
… Ihnen kostenlose Beratung bei der Sortenauswahl der Bäume, die auch zum gewünschten Standort passen und stresstolerant sind.
Bäume im privaten Bereich
Warum sind die Bäume auch in Ihrem Garten wichtig?
Esslingen – und wie gehen andere Städte mit dem Baumschutz um?
Baumschutz in Esslingen
Die Stadt Esslingen hat bis jetzt leider noch keine Baumschutzsatzung. Aktuell gibt es von Seiten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag, der von Seiten des Gemeinderats genehmigt werden muss (s. Esslinger Zeitung, 16.2.2020).
Beispiel Kirchheim
Kirchheim unter Teck hat 2014 eine Baumschutzsatzung beschlossen. Darin werden alle Bäume mit mindestens 80 cm Stammumfang sowie Taxus (Eiben) ab 60 cm Stammumfang, gemessen 100 cm über dem Erdboden, unter Schutz gestellt. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge
maßgebend. Wesentlicher Zweck der Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung dieser Bäume im Stadtgebiet, insbesondere zur Belebung des Ortsbildes, zur Verbesserung des Stadtklimas, und zur Sicherung der Lebensräume zahlreicher Tierarten.
Beispiel Stuttgart
Stuttgart besitzt seit 2013 eine Baumschutzsatzung. Bäume im Geltungsbereich dieser Satzung mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen 100 cm über Erdboden, werden zu geschützten Landschaftsbestandteilen erklärt. Mehrstämmig ausgebildete Bäume sind ebenfalls geschützt, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm, gemessen 100 cm über Erdboden, hat.
Beispiel Hecklingen
Generell ist der Schutz von Bäumen im Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Hecklingen durch eine Baumschutzsatzung geregelt. Darin ist festgeschrieben, was ein geschützter Baum ist. Danach sind das „Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Erdboden. Liegt der Kronensatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend.“
Beispiel Karlsruhe
1980 hat Karlsruhe als eine der ersten Städte Baden-Württembergs eine kommunale Baumschutzverordnung verabschiedet. Inzwischen wurde sie als kommunale Satzung novelliert. Unter Schutz stehen alle Bäume auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, in einem Meter Höhe gemessen.
Fazit
Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze.
Weitere Beispiele: Freiburg, Überlingen